Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Versichert gelten sämtliche Personen- und Sachschäden, wie z. B.

  • durch vernachlässigte Streupflicht im Winter verursachte Schäden
  • durch bauliche Mängel verursachte Schäden
  • infolge glatter Treppen oder fehlender/schlechter Beleuchtung verursachte Schäden

 

Automatisch mitversichert gelten Schäden durch häusliche Abwässer und Rückstau aus dem Straßenkanal bis zu einer Summe von EUR 150.000,00 sowie Vermögensschäden bis zu einer Summe von EUR 50.000,00 je Schadenfall.

 

Es gibt viele gute Gründe, sich für eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung zu entscheiden!

Profitieren Sie von unserer Markttransparenz und unserer Erfahrung und lassen Sie sich persönlich beraten.

STEIN & STEIN Versicherungsmakler GmbH