Direktversicherung

Die Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung

Für die Einrichtung und Abwicklung einer betrieblichen Altersversorgung in Deutschland stehen Arbeitgebern und Arbeitnehmern fünf verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten zur Verfügung:

  • Direktversicherung
  • Unterstützungskasse
  • Pensionskasse
  • Pensionsfonds
  • Pensionszusage

Alle fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung stehen grundsätzlich für eine arbeitnehmer- oder arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung zur Verfügung.

Bei der arbeitnehmerfinanzierten Entgeltumwandlung verzichtet der Arbeitnehmer dabei auf einen Teil seiner künftigen (noch nicht erdienten) Barbezüge und erhält als Gegenleistung einen Anspruch auf die Altersversorgung. Durch die Entgeltumwandlung (den Gehaltsverzicht) wird eine direkte Steuerentlastung erreicht. Über diese Steuerentlastung beteiligt sich der Staat direkt am Aufbau der Versorgung.

Nicht zuletzt deshalb hat der Gesetzgeber die betriebliche Altersversorgung mit den Regelungen des Gesetzes zur Verbesserung der  betrieblichen Altersvorsorge (BetrAVG) sowie flankierenden steuerlichen Maßnahmen gestärkt und mit dem System der sozialen Alterssicherung von Arbeitnehmern fest verbunden.

 

Durch die Rentenreform und den damit verbundenen Neuerungen des Betriebsrentengesetzes fördert der Staat die betriebliche Altersversorgung nun insgesamt mit drei verschiedenen Optionen:

  • Zulage und gegebenenfalls Sonderausgabenabzug
  • Nachgelagerte Besteuerung
  • Pauschalversteuerung

 

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STEIN & STEIN Versicherungsmakler GmbH